Alltag mit Kindern und Jugendlichen Profession

Handlungsfähigkeit bei Kindeswohlgefährdung | Modulare Fortbildung

Kennziffer: Q25:26

Handlungsfähigkeit bei Kindeswohlgefährdung

Zielgruppe:

Diese modulare Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Erzieher*in / Lehrer*in mit einer empfohlenen Berufserfahrung von mind. 1 Jahr. Diese Berufserfahrung wird aber nicht vorausgesetzt. Die Teilnahme ist ohne Befürwortung des Arbeitgebers möglich. Bildungsurlaub wird hierfür nicht gewährt.

Das Ziel der Ausbildung ist, dass Sie sicher und kompetent bei Verdacht auf kindeswohlgefährdende Situationen agieren können und als erste Ansprechpartner*in im Team wirksam werden.

Das erwartet Sie:

In unserer Fortbildung soll es beginnend nach einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung in den folgenden neun Themenfeldern darum gehen, Verunsicherung hinter sich zu lassen. Sich vom fachlichen Standpunkt aus anzuschauen, welche Überlegungen und Positionierungen notwendig sind, um einen veränderungsorientierten und systemischen Kinderschutz zu gewährleisten.

Die Themenfelder werden miteinander verschränkt erarbeitet:

Begrifflichkeiten // gesetzliche Grundlagen // Anzeichen von Kindeswohlgefährdung // Schutzauftrag // Gesprächsführung // Arbeit mit Familien // weiterführende Arbeit // Beratung // Netzwerkarbeit

Umfang:

8 verpflichtende Präsenztage – siehe Terminübersicht, zzgl. Auftaktveranstaltung

HINWEIS: Diese modulare Fortbildung ist kein Zertifikatskurs zur ´Insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz – iseF (nach §8a, 8b, SGB VIII & § 4KKG´). In großen Teilen überschneiden sich allerdings die Themengebiete. Zur Erlangung des Zertifikats iseF gelten andere Zugangsvorraussetzungen und es werden weitere Termine stattfinden.

Zugangsvorrausetzungen zum Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (nach §8a, 8b, SGB VIII & § 4KKG):

  • Pädagogisches, psychologisches oder soziales Studium bzw.
  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher*in/ Lehrer*in mit einschlägigen Zusatzausbildungen
  • mindestens 3-jährige Berufspraxis
  • Praxiserfahrung im Kinderschutz
  • Genehmigung
  • Die Teilnahme setzt eine Befürwortung Ihres Trägers voraus
  • Zur Anmeldung ist ein Motivationsschreiben notwendig

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