Zertifikatskurs Fachkraft im Kinderschutz – iseF nach § 8a, 8b SGB VIII, § 4 KKG
Zielgruppe:
Der anerkannte Zertifikatslehrgangs Fachkraft im Kinderschutz vermittelt Ihnen die Kompetenzen einer »insoweit erfahrenen Fachkraft« und ermöglicht Ihnen ein sicheres und professionelles Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Sie können in Verdachtsfällen fundierte fachliche Einschätzungen treffen, Risiken bewerten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen aussprechen.
Sie sind in der Lage, im Rahmen qualifizierter kollegialer und interdisziplinärer Beratungen nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG mitzuwirken und Fachkräfte bei der Gefährdungseinschätzung zu unterstützen. Sie stärken damit den Kinderschutz durch Ihre fachliche Expertise und tragen zur Qualitätssicherung in sensiblen Entscheidungssituationen bei.
Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung
- Pädagogisches, psychologisches oder soziales Studium bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher*in / Leherin*in mit einschlägigen Zusatzausbildungen
- mindestens 3-jährige Berufspraxis
- Praxiserfahrung im Kinderschutz
- Bereitschaft zur Reflexion und Selbstreflexion
- regelmäßige Intervision in Kleingruppen (zusätzlicher verbindlicher Arbeitsaufwand von 8x ca. 1,5h via Protokoll)
- Zur Anmeldung ist ein Motivationsschreiben notwendig.
Das erwartet Sie:
Auch wenn Standards und Leitfäden vorliegen, bleiben die Einschätzungen darüber, wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und wann Fachkräfte aktiv werden sollten, oft uneinheitlich. Diese Unsicherheiten möchten wir mit Ihnen gemeinsam abbauen.
In dem Zertifikatskurs entwickeln Sie Schritt für Schritt ein sicheres fachliches Fundament. Nach einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung arbeiten wir in neun thematischen Feldern an den Voraussetzungen für einen veränderungsorientierten und systemisch ausgerichteten Kinderschutz.
Im Zentrum steht dabei die Auseinandersetzung mit Ihrer eigenen fachlichen Haltung, dem rechtlichen Rahmen und praktischen Einschätzungsinstrumenten. Ziel ist es, Klarheit und Sicherheit im professionellen Handeln zu gewinnen – nicht durch starre Regeln, sondern durch reflektierte Positionierung.
Die Themenfelder werden miteinander verschränkt erarbeitet:
Begrifflichkeiten // gesetzliche Grundlagen // Anzeichen von Kindeswohlgefährdung // Schutzauftrag // Gesprächsführung // Arbeit mit Familien // weiterführende Arbeit // Beratung // Netzwerkarbeit
Im Rahmen eines sich anschließenden Verstetigungstages können die Seminarinhalte erhaltend gesichert werden.
Zur Erlangung des Zertifikates ist die Teilnahme an allen Terminen verbindlich. Weiterhin ist die Umsetzung von fünf begleitenden Intervisionsgruppen und der Präsentation einer beratenden Aufgabe in Form von einem Abschlusskolloquium notwendig.
Umfang & Inhalt:
+ Auftaktveranstaltung
+ 9 inhaltliche Themenfelder in Präsenz mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- Gesetzliche Grundlagen, Definitionen, Formen und Ursachen
- Rolle der pädagogischen Fachkraft
- Elternbeteiligung
- Berliner Standard und Trägerschutzkonzeption
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Aufmerksamkeitsrichtung
- Arbeitsinstrumente: Ankerbeispiele / Verfahrens abläufe am konkreten Beispiel
- Datenschutz
- Erziehungsfähigkeit
- Wege zum Missbrauch erkennen und vermeiden
- Schutz und Präventionsmöglichkeiten
- Gesprächsführung im Kontext der Kindeswohlgefährdung
- Arbeiten im Gefährdungskontext mit allen Beteiligten
- falsche Verdächtigungen
- Nachsorge
- Entwicklungspsychologie
- Moderation und Dynamiken in Beratungsprozessen
- Gesprächsführung als beratende Fachkraft
- Die iseF im Rahmen institutioneller Kinderschutzkonzepte
+ Im Rahmen eines sich anschließenden Verstetigungstages können die Seminarinhalte erhaltend gesichert werden
+ 5 Intervisionssitzungen mit je 3 Teilnehmer*innen nach terminlicher Vereinbarung
+ Aufgaben zur Vertiefung im Selbststudium
+ 1 Einzelcoaching zwischen Verstetigungstag und Abschlusskolloquium nach terminlicher Vereinbarung
+ Durchführung einer Beratung mit abschließendem Abschlusskolloquium
Zertifikat: Fachkraft im Kinderschutz »Insoweit erfahrene Fachkraft« nach § 8a, 8b SGB VIII (iseF)
Information: »Insoweit erfahrene Fachkraft« ist die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten oder tatsächlichen Kindeswohlgefährdung.
Hinweis Bildungszeit:
Dieses Qualifizierungsprogramm ist gemäß §10 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung anerkannt – Dokument Download.
Dieses Qualifizierungsprogramm ist ebenfalls anerkannt im Land Brandenburg nach dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz – BbgEBG) – Dokument Download
