Angebot Nachqualifizierung: Zertifikat Fachkraft im Kinderschutz
Zielgruppe:
Teilnehmende der Qualifizierungsreihe „Handlungsfähigkeit bei Kindeswohlgefährdung“ seit 2020, die folgende Zugangsvorrausetzungen erfüllen:
Zugangsvoraussetzungen zur Zertifizierung
- Pädagogisches, psychologisches oder soziales Studium bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher*in / Lehrerin*in mit einschlägigen Zusatzausbildungen
- mindestens 3-jährige Berufspraxis
- Praxiserfahrung im Kinderschutz
Das erwartet Sie:
Für alle, die ihre wertvolle Ausbildung noch mit einem Zertifikat zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF) im Kinderschutz“ nach den Vorgaben des Landes Berlin und des Landes Brandenburg erweitern möchten, bieten wir die Möglichkeit ihre bereits absolvierten Fortbildungsanteile anerkennen zu lassen und die noch fehlenden Bausteine nachzuholen. Dafür müssen folgende Module nachgeholt werden sowie ein Beratungsprotokoll mit Fallreflexion eingereicht werden.
- Zusatzmodul „Kinderschutz aus Sicht der Polizei – Rechtliche Grundlagen, Strafrecht und Kooperation“ (S. Pflanz, Polizeipräsident Berlin, Prävention): Termin: 19.03.2926 | 13 – 16 Uhr
- Zusatzmodul „Krisenintervention und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt“ (Nadine Sips, Leitung KIT des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf): Termin: 20.03.2926 | 9 – 12 Uhr
Diese beiden Termine sind aus organisatorischen Gründen nicht an einem Tag umsetzbar, deshalb planen Sie bitte beide Tage ein.
- Beratungsprotokoll mit Fallreflexion: Alle Teilnehmenden bearbeiten einen von uns gestellten Fall und reichen dazu das Beratungsprotokoll ein ein. Diese Leistung wird nach den Zertifizierungsvorgaben geprüft und fließt in die Entscheidung über die Zertifikatsvergabe ein.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie während der ursprünglichen Qualifizierung einzelne Module versäumt haben, so sind auch diese im Rahmen des Zertifizierungsweges nachzuholen!
Kosten:
Für diese ergänzenden Module, die Auswertung des Beratungsprotokolls sowie die Zertifizierung erheben wir einen Teilnahmebeitrag in Höhe von 250 €.
Wichtige Hinweise
- Der Einsatz als insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz muss individuell mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt und vereinbart werden.
- Die Zertifizierung ersetzt keine arbeitsrechtliche Vereinbarung.
- Weitere konkrete Informationen zum Ablauf erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Wir freuen uns sehr, Ihnen diesen Weg der Anerkennung und Zertifizierung eröffnen zu können – und darauf, Sie auf diesem professionellen Schritt zu begleiten.